Dr. med. Alexander Urch
Facharzt für Physikalische Medizin
und allgemeine Rehabilitation (ALLE KASSEN)

1160 Wien
Brunnengasse 24
Tel.: 492 08 06

UNSERE ORDINATION IST GEÖFFNET UND FÜHRT
SÄMTLICHE PHYSIKALISCHEN THERAPIEN DURCH.


Wir ersuchen alle Patientinnen und Patienten sich dabei an folgende Regeln zu halten:

Bitte kommen Sie nur nach Terminvereinbarung in die Ordination

Bitte tragen Sie in der Ordination immer Ihre Schutzmaske

Bitte Desinfizieren Sie stets nach dem Betreten der Ordination die Hände

Bitte halten Sie Abstand zu anderen Patienten/innen

Bitte nehmen Sie Ihr eigenes Handtuch bzw. Leintuch mit
oder eine Decke (wenn Sie zugedeckt werden wollen)
BÜROKRATIE IN DER ORDINATION
Im Folgenden werden die unten angeführten Themen genauer erklärt:
  • Anmeldung am Schalter
  • Fachärztliche Begutachtung vor Therapie
  • Therapie-Verordnung
  • Terminvergabe für die Therapie
  • Pünktliches Erscheinen zur Therapie, Zuspätkommen zur Therapie Versäumen oder Absage der Therapie
  • Kontrolluntersuchung
  • Beschwerden
ANMELDUNG AM SCHALTER
Wollen Sie bei uns Therapie machen, so vereinbaren Sie bitte am Schalter persönlich oder telefonisch unter Tel. 492 08 06 einen Arztordinationstermin. Terminvereinbarungen per email sind leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass eine Therapie und eine Terminvereinbarung für die Therapie ohne vorherige ärztliche Begutachtung nicht möglich ist.

Die Arztordinationszeiten sind:

Die Therapiezeiten sind:

Wer kümmert sich um die Bewilligung ?
Von Gesetz wegen ist der Versicherte (=Patient) für die Einholung der Bewilligung seiner Therapie zuständig. Als Service für unsere Patienten erledigen wir normalerweise für Sie die Bewilligung indem wir die Therapieverordnung an die entsprechende Stelle faxen und die Rückantwort kontrollieren.

FACHÄRZTLICHE BEGUTACHTUNG VOR DER THERAPIE
Vor dem Beginn einer entsprechenden physikalischen Therapie ist eine ärztliche Eingangs-Untersuchung durch den Facharzt für Physikalische Medizin vorgeschrieben. Ohne diese ist eine Behandlung weder sinnvoll noch medizinisch-rechtlich zu verantworten. Auch wenn Sie auf Ihrer Zuweisung einen Therapievorschlag Ihres zuweisenden Arztes haben und dieser Sie bereits untersucht haben sollte, so ist es selbstverständlich Aufgabe des Facharztes für Physikalische Medizin die Physikalische Therapie (natürlich in Übereinkommen mit dem Patienten) festzulegen. Schließlich muß er auch die medizinische Verantwortung dafür übernehmen. Das bedeutet damit auch, daß die auf einem Verordnungsschein aufgeschriebene Therapie als Vorschlag oder als Empfehlung anzusehen ist, aber vom Facharzt für Physikalische Medizin abgeändert werden kann und oft auch muß.

THERAPIEVERORDNUNG
Normalerweise werden Therapien in Serien zu je 10 Einheiten verordnet und (je nach Krankenkasse) auch bewilligt. Selbstverständlich sind auch kürzere Serien möglich, wenn sie medizinisch sinnvoll sind oder aus anderen Gründen notwendig erscheinen. Sollte eine Therapie bewilligt werden müssen, so wird das in der Regel vom Schalter für Sie erledigt. In Sonderfällen (s. auch Punkt: Bewilligungspflicht) kann es sein, daß Sie selbst die Bewilligung durchführen müssen oder wir mit der Durchführung der Therapie warten, bis die Bewilligung eintrifft.

TERMINVERGABE FÜR DIE THERAPIE
Nach der Fachärztlichen Eingangsuntersuchung und Festlegung der Therapie können Sie die Termine für Ihre Therapie am Schalter vereinbaren. Wir haben für die Therapie fixe Termine dadurch gibt es keine Wartezeiten für Sie.

PÜNKTLICHES ERSCHEINEN ZUR THERAPIE, ZUSPÄTKOMMEN ZUR THERAPIE VERSÄUMEN ODER ABSAGE DER THERAPIE
Pünktliches Erscheinen ist Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf der Therapien. Wir ersuchen Sie daher bereits 10 Minuten vor Beginn der Therapie zu erscheinen und sich am Schalter zu melden.
Bei Zuspätkommen, kann es sein, daß Teile der Therapie gekürzt werden müssen oder gänzlich entfallen, da sonst alle Patienten nach Ihnen verspätet drankommen würden.
Wenn Sie zu einem vereinbarten Therapie-Termin gar nicht kommen können, so bitten wir Sie, rechtzeitig vorher anzurufen und diesen zu stornieren. Wir können diesen Termin dann für einen anderen Patienten nutzen und Sie bekommen einen neuen Termin.
Wenn Sie nicht zu einem vereinbarten Therapie-Termin erscheinen und weder vorher noch nachher anrufen, so müssen wir annehmen, daß Sie nicht mehr zur Therapie kommen und streichen daher gezwungenermaßen alle noch offenen Termine.

Unsere Telefonnummer 492 08 06 finden Sie auf Ihrer Therapiekarte.
KONTROLLUNTERSUCHUNG
Gegen Ende der Therapie-Serie ist eine Fachärztliche Kontrolluntersuchung vorgesehen. Zu dieser werden Sie automatisch bei der Vergabe der letzten Therapie-Termine eingeteilt. Bei dieser Kontrolluntersuchung können wir feststellen, ob und inwieweit Ihnen die Therapie geholfen hat und ob eine weitere Therapie stattfinden soll.
Sollten Sie schon vorher während der Therapie eine zusätzliche weitere ärztliche Besprechung wünschen, weil Sie glauben, daß die Therapie nicht greift, weil sich neue Aspekte (neue Röntgenbilder oder andere Befunde) ergeben haben oder weil Sie eine Beschwerde haben, so lassen Sie sich bitte am Schalter einen Termin dazu geben.

BESCHWERDEN
Trotz aller Bemühungen kann es vorkommen, daß sich etwas ereignet, was Ihnen Anlaß zu einer Beschwerde gibt. Bitte teilen Sie uns dies in dringenden Fällen sofort oder sonst bei der ärztlichen Kontrolluntersuchung mit. Nur wenn wir wissen, was Sie stört, können wir uns bemühen, das Problem zu lösen.